Drei Vorsorgeuntersuchungen sind für alle Kinder und Jugendlichen vom Kindergarten bis zum Schulaustritt gesetzlich vorgeschrieben. Diese Untersuchungen haben zum Ziel, Auffälligkeiten in der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes frühzeitig zu erkennen und geeignete Massnahmen in die Wege zu leiten.
Nebst der schulärztlichen Untersuchung, werden nach Einwilligung der Eltern die fehlenden Impfungen nach Empfehlungen des Kantonalen Gesundheitsdepartements St. Gallen durchgeführt.